Die förderfähige Anzahl von Wohnungen von 30 Prozent auf Basis der Geschossfläche Wohnen, berechnet nach kooperativem Baulandmodell, beläuft sich nach Berechnungen der STADT UND LAND insgesamt auf etwa 268 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen. Davon entfallen rund 214 Wohnungen, die über WFB bzw. Grundstücksübertragung gefördert sind, auf die STADT UND LAND und 54 Wohnungen auf Erbbaurechtsnehmer. Die verbleibende Differenz zu 50 Prozent sollen durch anrechenbare Sonderwohnformen (z.B. Alten-, Studentenwohnen und Trägerwohnungen) sowie durch die MUF-Wohnungen gedeckt werden. Dies entspricht rund 148 Wohnungen. Die MUF sollen so errichtet werden, dass davon baulich insgesamt rund 63 förderfähige Wohnungen entstehen. Über Träger- bzw. Sonderwohnformen sind rund 85 Wohnungen zu errichten. Es wird davon ausgegangen, dass nach Ablauf der Bindungsfrist von sechs Jahren diese Wohnungen als freifinanzierte Wohnungen dem Markt zur Verfügung gestellt werden.